Wir sind von Herzen dankbar, dass bei uns in Friolzheim seit dem Jahr 2016 insgesamt 29 Menschen in die ev. Kirche eingetreten sind. Was für eine Freude ! ! !

Nun freut es uns sehr, dass Sie diese Unterseite der Homepage angeklickt haben; zeigt es doch auch Ihr Interesse an einem Eintritt bzw. Wiedereintritt in die ev. Landeskirche.

Im Folgenden finden Sie Antworten auf Fragen, die vielleicht auch Sie interessieren könnten. Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte im Pfarramt.


An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten:

1. Sie nehmen direkt Kontakt mit dem evangelischen Pfarramt in Friolzheim auf. Gemeinsam mit Pfarrer Christoph Fritz werden Sie einen Gesprächstermin vereinbaren und dann in Ruhe alles weitere besprechen. So stehen Sie schon gleich in Kontakt mit Ihrer Kirchengemeinde vor Ort.

2. Sie wenden sich an die zentrale Wiedereintrittsstelle der württembergischen Landeskirche. Alle weiteren Informationen hierzu finden Sie hier.


Werde ich noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen“ (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft - auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?

Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. In diesem Fall wird Ihrer Taufe in der Regel ein Taufunterricht (z.B. in Form einer Teilnahme am Gemeindeseminar Spur8) vorausgehen. So können Sie den christlichen Glauben zuerst einmal in Ruhe näher kennen lernen.


Werde ich der Gemeinde vorgestellt?

Das wirklich schöne und freudige Ereignis, dass ein Mensch ganz bewusst den Weg (zurück) in die christliche Gemeinde gehen möchte, kann in einem Gemeindegottesdienst bekanntgegeben werden. Gerne können Sie sich dort der Gemeinde auch persönlich vorstellen. Sollte Ihnen dies jedoch nicht recht sein, so kann Ihr Eintritt auch eher im Verborgenen geschehen.

Pfarrer Fritz wird mit Ihnen darüber ins Gespräch kommen.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Sie Pfarrer Fritz nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie bei dem Gespräch Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.


Was kostet mich der Eintritt?

Die Aufnahme in die evangelische Kirche ist selbstverständlich kostenlos.


Was kostet mich die Mitgliedschaft?

In Baden-Württemberg müssen 8 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind.

  • Es gibt viele Kirchenmitglieder, die keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose).
  • Wer z.B. 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt monatlich 11,28 € Kirchensteuer.

Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld.

Als Kirche sind wir dankbar, dass unsere Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen.


Was passiert mit meiner Kirchensteuer?

Hilfreiche Informationen zur Verwendung der Kirchensteuer finden Sie hier.


Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?

Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine entsprechende Gebühr.

Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.